Sprachanforderungen für die Einwanderung: Alles, was Sie wissen müssen
Sprachanforderungen für die Einwanderung: Alles, was Sie wissen müssen
Rui Andrade lebte seit sechs Jahren in Stuttgart, als ihm sein Sachbearbeiter im Ausländeramt einen Satz sagte, der ihm den Boden unter den Füßen wegzog: "Ohne bestandenen B1-Nachweis kann ich Ihnen die Niederlassungserlaubnis heute nicht erteilen." Rui war 2020 aus Porto gekommen, mit einem Blauen Karte ähnlichen Arbeitsvisum als Maschinenbauingenieur bei einem Automobilzulieferer in Sindelfingen. Im Büro wurde fast ausschließlich Englisch gesprochen, seine Kollegen kamen aus zwölf verschiedenen Ländern, und Projektunterlagen liefen ohnehin auf Englisch. Im Alltag kam er mit seinem Deutsch gut zurecht: Er konnte beim Bäcker bestellen, mit dem Vermieter über die Heizungsabrechnung diskutieren, seiner Tochter bei den Hausaufgaben in der Grundschule helfen. Er hatte nie das Gefühl, dass ihm etwas Wesentliches fehlte.
Was er nie gemacht hatte, war ein strukturierter Integrationskurs mit Abschlussprüfung. Er hatte einfach nie den Grund dafür gesehen. Sein befristeter Aufenthaltstitel lief in acht Wochen aus, und er wollte, wie es die meisten Kollegen aus seinem Team getan hatten, gleich den nächsten Schritt gehen und die Niederlassungserlaubnis beantragen, die unbefristete Variante, die ihm endlich die Planungssicherheit gäbe, die er brauchte, um mit seiner Frau über den Kauf einer Wohnung nachzudenken. Stattdessen saß er nun mit einem Merkblatt in der Hand, auf dem stand, dass er ein Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachweisen musste, entweder über den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) am Ende eines Integrationskurses oder über ein gleichwertiges Zertifikat wie das Goethe-Zertifikat B1 oder telc Deutsch B1.
Er rief noch am selben Nachmittag bei der Volkshochschule an. Die Antwort war ernüchternd: Der nächste Integrationskurs mit freiem Platz begann erst in viereinhalb Monaten, weit nach Ablauf seines aktuellen Aufenthaltstitels. Ein Anruf bei drei weiteren Sprachschulen in der Region brachte dasselbe Bild: überall Wartelisten, überall Kurse, die längst ausgebucht waren. Am Ende blieb ihm nur eine private Intensivschule in Stuttgart, die einen dreiwöchigen Vollzeitkurs anbot, jeden Wochentag von neun bis 15 Uhr, mit garantierter Prüfungsanmeldung am Ende. Der Kurs kostete 1.780 Euro, dazu kamen 180 Euro Prüfungsgebühr für den telc Deutsch B1. Rui musste neun Urlaubstage nehmen, dazu einige unbezahlte Fehltage, weil sein Chef nicht bereit war, ihm den kompletten Zeitraum als bezahlten Urlaub zu genehmigen. Seine Frau übernahm in dieser Zeit fast allein die Betreuung der Tochter. Zwei Wochen vor Ablauf seines alten Aufenthaltstitels bestand er die Prüfung, knapp, mit 68 von 100 Punkten. Die Niederlassungserlaubnis bekam er schließlich, aber die sechs Wochen davor beschrieb er später als die stressigsten seit seiner Ankunft in Deutschland, ausgelöst allein durch eine falsche Annahme: dass Alltagsdeutsch automatisch als Nachweis zählt.
Ruis Geschichte wiederholt sich in ähnlicher Form tausendfach, nicht nur in Deutschland. Wer plant, dauerhaft in ein anderes Land zu ziehen, stolpert früher oder später über die Tatsache, dass gesprochene Alltagssprache und ein zertifizierter Sprachnachweis zwei völlig verschiedene Dinge sind. Dieser Leitfaden erklärt, welche Anforderungen in Deutschland, Großbritannien, Kanada, den USA, Frankreich, Spanien und Italien tatsächlich gelten, welche Prüfungen anerkannt werden und wie sich ein Fall wie der von Rui von vornherein vermeiden lässt.
Warum Länder überhaupt Sprachzertifikate verlangen
Auf den ersten Blick wirkt die Forderung nach einem formalen Sprachnachweis fast beleidigend, besonders für jemanden, der seit Jahren im Land lebt, arbeitet, Steuern zahlt und sich mit Nachbarn unterhält. Warum reicht das nicht als Beweis? Die Antwort liegt in drei Gründen, die weit über reine Verwaltungslogik hinausgehen.
Erstens geht es um Prognosen zur Integration. Studien aus Deutschland, Kanada und den skandinavischen Ländern zeigen seit Jahrzehnten einen klaren Zusammenhang zwischen dem Sprachniveau bei Ankunft und wie schnell jemand eine stabile Beschäftigung findet, sozial Anschluss findet und weniger auf öffentliche Unterstützung angewiesen ist. Eine Mindestschwelle ist ein grobes, aber messbares Instrument, um diesen Zusammenhang in Regeln zu übersetzen.
Zweitens gibt es eine handfeste finanzielle Seite. Länder mit ausgebauten Integrationssystemen zahlen für kostenlose Dolmetscher beim Arzt, für Unterstützung bei der Schulanmeldung, für Übersetzer beim Finanzamt. Wer schon vor der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ein Grundniveau der Landessprache nachweist, verringert diese laufenden Kosten für den Staat spürbar.
Drittens, und das wird selten offen ausgesprochen, dienen Sprachprüfungen als grober Filter gegen Missbrauch, besonders bei Familienzusammenführungen. Behörden haben genug Fälle von Scheinehen gesehen, dass eine gemeinsame, funktionierende Sprache zwischen Ehepartnern als ein Indiz (wenn auch ein unvollkommenes) für eine echte Beziehung gilt. Das System ist alles andere als perfekt: Ein Paar kann seit Jahren glücklich verheiratet sein und trotzdem an der formalen Sprachhürde scheitern, nur weil einer der Partner das nötige Niveau noch nicht erreicht hat. Genau deshalb verlangt praktisch jedes entwickelte Land mit einem funktionierenden Einwanderungssystem eine Form dieses Nachweises, und Ausnahmen sind selten und präzise definiert, nicht großzügig ausgelegt.
Deutschland: A1 für den Ehegattennachzug, B1 für die Niederlassung, B2 für reglementierte Berufe
Deutschland betreibt eines der am klarsten gestaffelten, aber auch am häufigsten missverstandenen Sprachanforderungssysteme Europas.
Für ein Visum zum Ehegattennachzug (der ausländische Ehepartner zieht zu einem bereits in Deutschland lebenden Partner) muss der nachziehende Ehepartner in der Regel A1-Deutsch nachweisen, bevor das Visum überhaupt erteilt wird, meist über das Zertifikat "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts oder über telc Deutsch A1, geprüft in allen vier Fertigkeiten: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Es gibt Ausnahmen: Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens, Neuseelands, Israels, Japans, Südkoreas und einiger weiterer Länder können teilweise ohne vorherige A1-Prüfung einreisen, ebenso Ehepartner bestimmter hochqualifizierter Fachkräfte, Inhaber der Blauen Karte EU oder Forschende. Für die meisten Nationalitäten bleibt A1 vor der Visumerteilung jedoch die Regel, keine Ausnahme.
Für die Niederlassungserlaubnis, den unbefristeten Aufenthaltstitel, steigt die Hürde auf B1-Deutsch. Die meisten Antragsteller weisen dies nach, indem sie einen Integrationskurs absolvieren und am Ende den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) bestehen, alternativ genügt auch ein Goethe-Zertifikat B1 oder telc Deutsch B1, unabhängig vom Kursbesuch. B1 ist außerdem das Niveau, das für die deutsche Staatsbürgerschaft (Einbürgerung) verlangt wird, zusätzlich zu einem separaten Einbürgerungstest über Geschichte, Recht und Gesellschaftsordnung.
Für reglementierte Berufe klettert die Anforderung oft auf B2 und manchmal darüber hinaus. Ärztinnen und Ärzte, die eine ausländische Approbation in Deutschland anerkennen lassen wollen, benötigen üblicherweise B2 im Allgemeindeutsch plus eine gesonderte medizinische Fachsprachprüfung, weil die Gesundheitsbehörden niemandem eine Zulassung erteilen wollen, der sich nicht zuverlässig mit Patienten und Kollegen verständigen kann. Pflegekräfte, Ingenieure und andere reglementierte Berufsgruppen haben eigene Schwellenwerte, die meist von der zuständigen Kammer festgelegt werden und nicht direkt von der Ausländerbehörde.
Die Falle, in die Rui getappt ist, ist typisch: A1 wirkt niedrig, aber selbst A1 verlangt eine geprüfte Leistung in Schreiben und Sprechen, nicht nur passives Wörter-Wiedererkennen. Und der Sprung von gutem Alltagsdeutsch zu einem zertifizierten B1 wird regelmäßig unterschätzt, gerade von Menschen, die im Beruf mit Englisch durchkommen.
Großbritannien: IELTS Life Skills für Familie, IELTS Academic für Studierende
Das Vereinigte Königreich trennt seine Englischanforderungen strikt nach Visakategorie, und genau diese Trennung sorgt für die meiste Verwirrung.
Für Familiennachzugsvisa (ein Ehepartner oder Lebenspartner zieht zu jemandem, der bereits im Vereinigten Königreich niedergelassen ist) verlangt das Innenministerium einen anerkannten Secure English Language Test, üblicherweise IELTS Life Skills auf Niveau A1 für den ursprünglichen Visumantrag. Wird die Beziehung fortgesetzt und ein Aufenthalt verlängert, steigt das geforderte Niveau schrittweise, und spätestens bei der Beantragung des unbefristeten Aufenthaltsrechts (Indefinite Leave to Remain) wird in der Regel Niveau B1 verlangt, zusätzlich zum separaten "Life in the UK"-Test über britische Geschichte, Institutionen und Alltagswissen. IELTS Life Skills ist bewusst schmaler angelegt als das akademische IELTS: Es prüft ausschließlich Hören und Sprechen, weil jemand, der dauerhaft im Land bleiben will, in erster Linie im Alltag und im Gespräch funktionieren muss, nicht unbedingt akademische Aufsätze schreiben.
Für Studierendenvisa kehrt sich das Bild um: Hier zählt akademische Sprachkompetenz. Die jeweilige Universität legt ihre eigene Schwelle fest, die meisten Bachelorstudiengänge verlangen etwa IELTS Academic 6.0 bis 6.5, kompetitive Masterprogramme oft 7.0 oder höher. Das Visum selbst hat keinen festen Sprachwert; stattdessen stellt die Universität eine Confirmation of Acceptance for Studies (CAS) erst aus, wenn die Sprachanforderung erfüllt ist, und das Visum baut auf dieser CAS auf. Anerkannt werden unter anderem IELTS Academic und Pearson PTE Academic, aber nur, wenn sie ausdrücklich auf der aktuellen Liste der von UK Visas and Immigration (UKVI) zugelassenen Secure English Language Tests stehen, weshalb sich ein Blick auf diese Liste vor der Anmeldung lohnt.
Für Skilled-Worker-Visa wird in der Regel B1 allgemeines Englisch verlangt, außer der Antragsteller ist davon befreit, etwa weil er einen englischsprachig unterrichteten Studienabschluss besitzt oder aus einem überwiegend englischsprachigen Land stammt.
Kanada: IELTS oder CELPIP für Express Entry, umgerechnet in CLB
Kanada arbeitet mit einem eigenen Maßstab, dem Canadian Language Benchmark (CLB), und jedes anerkannte Testergebnis wird zunächst in einen CLB-Wert umgerechnet, bevor es im Antrag überhaupt zählt.
Für Express Entry, das punktebasierte System, das das Federal Skilled Worker Program, die Canadian Experience Class und das Federal Skilled Trades Program umfasst, legen Antragsteller entweder IELTS General Training oder CELPIP General ab, und die Ergebnisse werden in CLB-Stufen für Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen umgerechnet. Das Federal Skilled Worker Program verlangt mindestens CLB 7 in allen vier Fertigkeiten, was ungefähr einem IELTS-Wert von 6.0 in jedem Abschnitt entspricht. Das Federal Skilled Trades Program setzt die Latte etwas niedriger an: CLB 5 für Hören und Sprechen, CLB 4 für Lesen und Schreiben. Doch das Wort "Minimum" ist hier irreführend, denn Express Entry ist ein Wettbewerbssystem, und die Punkte im Comprehensive Ranking System (CRS) steigen bei höheren CLB-Werten überproportional an. Wer in allen vier Fertigkeiten CLB 9 oder mehr erreicht, sammelt deutlich mehr Punkte als jemand, der gerade so bei CLB 7 landet, und genau dieser Unterschied entscheidet regelmäßig darüber, wer eine Einladung zur Antragstellung (Invitation to Apply) erhält und wer auf die nächste Runde warten muss.
Kanada akzeptiert für Französischkenntnisse außerdem TEF Canada oder TCF Canada, und selbst Antragsteller, die primär mit Englisch punkten, können durch nachgewiesene Französischkenntnisse zusätzliche CRS-Punkte sammeln, weil das kanadische Punktesystem Zweisprachigkeit aktiv belohnt.
Für die kanadische Staatsbürgerschaft müssen Erwachsene zwischen 18 und 54 Jahren ausreichende Kenntnisse in Englisch oder Französisch nachweisen, in der Regel auf Niveau CLB 4, entweder durch ein anerkanntes Testergebnis, durch den Nachweis einer Sekundar- oder Hochschulausbildung in Englisch oder Französisch, oder durch bestimmte staatlich anerkannte Sprachprogramme.
Die USA: TOEFL für Studierendenvisa, Englisch für die Einbürgerung
Die Vereinigten Staaten verfolgen einen deutlich anderen Ansatz: In den meisten Visakategorien steht keine Sprachanforderung direkt im Einwanderungsrecht, dafür aber in den Systemen, auf denen diese Visa aufbauen.
Beim Studierendenvisum F-1 gibt es keine im Einwanderungsrecht festgeschriebene Sprachanforderung. Stattdessen legt die Hochschule die Anforderung fest. Ohne Zulassung bekommt ein Bewerber kein I-20-Formular, das für den F-1-Antrag nötig ist, und kaum eine Hochschule nimmt internationale Studierende ohne Nachweis der Englischkenntnisse auf, meist über TOEFL iBT, IELTS Academic, den Duolingo English Test oder ein vergleichbares Verfahren, wobei die geforderten Werte je nach Programm und Wettbewerbsdruck stark variieren. Eine staatliche Universität mit größerem Studierendenaufkommen akzeptiert teils schon einen TOEFL-iBT-Wert in den 70ern oder 80ern, während ein kompetitives Masterprogramm 100 Punkte oder mehr verlangen kann.
Bei der Einbürgerung wird die Englischanforderung dagegen unumgänglich und ausdrücklich formuliert. Antragsteller müssen im Rahmen des Einbürgerungsgesprächs nachweisen, dass sie einfaches Englisch lesen, schreiben, sprechen und verstehen können, geprüft durch einfache Lese- und Schreibübungen sowie ein Gespräch mit der zuständigen Behörde (USCIS). Es gibt klar definierte Ausnahmen, oft als "50/20"- und "55/15"-Regel bezeichnet: Wer 50 Jahre oder älter ist und seit mindestens 20 Jahren eine Green Card besitzt, oder wer 55 Jahre oder älter ist und seit mindestens 15 Jahren eine Green Card besitzt, darf den Test zur Staatsbürgerkunde in der eigenen Muttersprache ablegen und braucht keinen Englischnachweis, mit Dolmetscher beim Gespräch. Eine separate "65/20"-Regel vereinfacht den Staatsbürgerkundetest zusätzlich für Antragsteller ab 65 Jahren mit 20 Jahren ständigem Aufenthalt.
Frankreich: A2 für den Mehrjahresaufenthaltstitel, B1 für die Zehnjahreskarte, B2 für die Einbürgerung
Frankreich hat seine Sprachanforderungen mit dem Einwanderungsgesetz vom Januar 2024 spürbar verschärft, und wer sich auf ältere Artikel verlässt, arbeitet vermutlich mit veralteten Zahlen.
Nach der aktuellen Rechtslage müssen Antragsteller für die mehrjährige Aufenthaltskarte (carte de séjour pluriannuelle) grundsätzlich A2-Französisch nachweisen, eine Anforderung, die vor der Reform 2024 in dieser Form noch nicht existierte. Für die carte de résident, die zehnjährige Aufenthaltskarte, die einen dauerhaft gesicherten Status darstellt, gilt B1-Französisch. Für die Einbürgerung (naturalisation) wurde die Anforderung von B1 auf B2 angehoben, ein deutlicher Sprung, der einen allgemeinen politischen Kurs widerspiegelt, stärkere sprachliche Integration vor der Einbürgerung zu verlangen.
Als Nachweis gelten unter anderem das DELF (Diplôme d'études en langue française), ein Diplom, das nach dem Bestehen unbegrenzt gültig bleibt, sowie TCF (Test de connaissance du français) und TEF (Test d'évaluation de français), die ein Ergebnis mit begrenzter Gültigkeit ausweisen, üblicherweise zwei Jahre, dafür aber oft schneller buchbar sind und schneller Ergebnisse liefern als DELF-Prüftermine, weshalb viele Antragsteller unter Zeitdruck lieber TCF oder TEF wählen, auch wenn DELF sonst ihre erste Wahl gewesen wäre.
Spanien: DELE A2 erst bei der Einbürgerung, nicht beim regulären Aufenthaltstitel
Spaniens Regeln werden häufig missverstanden, deshalb vorweg die klare Aussage: Die meisten Aufenthaltstitel in Spanien verlangen überhaupt keine Sprachprüfung. Ein nicht erwerbstätiges Visum (visado de no lucrativa), eine Arbeitserlaubnis oder ein langfristiger Aufenthaltstitel setzen in der Regel keinen Spanischnachweis voraus.
Die Sprachanforderung greift erst bei der Einbürgerung. Wer die spanische Staatsangehörigkeit über Wohnsitz beantragt, muss die Prüfung DELE A2 bestehen (Diploma de Español como Lengua Extranjera), organisiert unter der Aufsicht des Instituto Cervantes, zusätzlich zur separaten CCSE-Prüfung (Conocimientos Constitucionales y Socioculturales de España), die Wissen über die spanische Verfassung, Kultur und Gesellschaft prüft, nicht die Sprache selbst. Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen und Äquatorialguineas sowie sephardische Juden, die unter besonderen historischen Regelungen antragsberechtigt sind, sind in der Regel von der DELE-Pflicht befreit, weil Spanisch bei ihnen als Mutter- oder Quasi-Muttersprache gilt, müssen aber trotzdem die CCSE-Prüfung bestehen.
Weil A2 eine wirklich niedrige Hürde ist und die Anforderung erst bei der Einbürgerung greift, nicht bei jedem Aufenthaltsschritt, leben viele langjährige ausländische Bewohner Spaniens jahrelang ganz selbstverständlich im Alltag, ohne ihr Spanisch je formal nachweisen zu müssen, bis sie sich entscheiden, den Pass zu beantragen.
Italien: A2 für den langfristigen Aufenthaltstitel, B1 für die Einbürgerung
Italiens System setzt die Anforderungen an zwei unterschiedlichen Stellen an, und es kommt darauf an, das richtige Niveau für das richtige Dokument zu kennen.
Für den EU-Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte (permesso di soggiorno UE per soggiornanti di lungo periodo), den üblichen langfristigen Aufenthaltstitel, der nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts verfügbar wird, müssen Antragsteller eine italienische Sprachprüfung auf Niveau A2 bestehen, entweder über den offiziellen Test des Innenministeriums, häufig organisiert über ein örtliches CPIA (Provinzzentrum für Erwachsenenbildung), oder über ein anerkanntes Zertifikat wie CILS (Certificazione di Italiano come Lingua Straniera) oder CELI (Certificato di Conoscenza della Lingua Italiana) auf Niveau A2.
Für die italienische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung steigt die Anforderung auf B1-Italienisch, eine Regel, die seit einem Gesetz von 2018 gilt und ein anerkanntes Sprachzertifikat, CILS, CELI, PLIDA oder ein gleichwertiges Zertifikat, zur verpflichtenden Voraussetzung jeder Einbürgerung macht. Damit wurde eine frühere Lücke geschlossen, in der die Sprachkenntnisse eher informell im Gespräch beurteilt und nicht vorab zertifiziert wurden.
In der Praxis bedeutet das: CILS oder CELI auf A2 reichen möglicherweise für einen komfortablen langfristigen Status, aber wer später einen italienischen Pass beantragen will, sollte von Anfang an auf B1 hinarbeiten, denn dieses Zertifikat folgt nicht automatisch aus einem Jahre zuvor bestandenen A2.
Wie man die richtige Prüfung für sein Ziel auswählt
Bei so vielen sich überschneidenden Systemen, Prüfungsnamen und GER-Niveaus lässt sich die Auswahl der richtigen Prüfung auf vier Fragen herunterbrechen, in dieser Reihenfolge.
Erstens: Was sagt die aktuelle offizielle Seite der zuständigen Behörde, nicht ein Forumsbeitrag, nicht die Erfahrung eines Bekannten, nicht ein allgemeiner Ratgeberartikel zum Auswandern, dieser hier eingeschlossen, als Ersatz für die Quelle. Anforderungen ändern sich (die französische Reform von 2024 zeigt, wie schnell), und verlässlich ist nur die aktuell veröffentlichte Liste der anerkannten Prüfungen für die konkrete Visakategorie und das konkrete Land.
Zweitens: Welche Prüfungen sind ausdrücklich für dieses Verfahren zugelassen. Nicht jede anerkannte Sprachprüfung zählt für jeden Zweck. IELTS Academic hilft einem Antragsteller für ein britisches Familienvisum nicht weiter, wenn ausdrücklich IELTS Life Skills verlangt wird. Ein DELF-Zertifikat belegt zwar Französischkenntnisse, steht aber nicht zwingend auf jeder regionalen Präfekturliste für jede Kartenkategorie, auch wenn es für die hier beschriebenen Standardwege in der Regel akzeptiert wird.
Drittens: Die Gültigkeitsdauer prüfen. Diplomprüfungen wie DELF, DALF, das Goethe-Zertifikat oder CILS bescheinigen ein Niveau in der Regel dauerhaft, sobald sie bestanden sind. Punktebasierte Prüfungen wie IELTS, TOEFL, TCF oder TEF gelten üblicherweise nur zwei Jahre ab dem Testdatum, danach akzeptiert die Behörde das Ergebnis nicht mehr, unabhängig davon, wie fließend der Bewerber inzwischen tatsächlich ist.
Viertens: Bei einem offiziell anerkannten Testzentrum buchen und Anmelde- sowie Ergebnisfristen mit der eigenen Visums- oder Antragsfrist abgleichen, bevor Geld überwiesen wird, denn manche Prüfungen finden in bestimmten Städten nur wenige Male im Jahr statt, und die Ergebnisse können mehrere Wochen auf sich warten lassen.
Realistische Vorbereitungszeiten je nach Ausgangsniveau
Realistische Zeitpläne sind hilfreicher als motivierende, und sie hängen stark davon ab, auf welchem Niveau jemand startet und wie viele Stunden pro Woche wirklich investiert werden können.
Von null auf A1 dauert es üblicherweise zwei bis drei Monate konsequenten Lernens, etwa 60 bis 100 Unterrichtsstunden, bei mehrmaligem Lernen pro Woche. Das ist der schnellste Schritt auf der GER-Leiter, weil A1 relativ wenig verlangt: einfache Begrüßungen, simple Sätze im Präsens, Zahlen und die Fähigkeit, ein kurzes Formular auszufüllen.
Der Schritt von A1 zu A2 dauert ähnlich lang, zwei bis drei Monate, auch wenn der Lernstoff spürbar dichter wird: Vergangenheitsformen, mehr Wortschatz für Alltagssituationen und die Fähigkeit, kurze, vorhersehbare Gespräche zu führen statt nur auswendig gelernte Sätze abzuspulen.
Der Sprung von A2 zu B1 ist der Punkt, an dem die meisten Lernenden echten Widerstand spüren, und dauert realistisch drei bis vier Monate, weil B1 zusammenhängendes Sprechen, das Vertreten einer eigenen Meinung und das Verstehen des Kerns eines Gesprächs oder kurzen Textes verlangt, ohne dass jedes einzelne Wort erklärt werden muss. Genau dieses Niveau entscheidet über die deutsche Niederlassungserlaubnis, die französische Aufenthaltskarte und die italienische Staatsbürgerschaft, weshalb es die sorgfältigste Vorbereitung auf dieser Liste verdient.
Der Weg von B1 zu B2, nötig für reglementierte Berufe in Deutschland, für ein akademisches Studium in Großbritannien und für die französische Einbürgerung, dauert in der Regel vier bis sechs Monate, weil B2 Nuancen, das Vertreten eines Standpunkts und Sicherheit im Umgang mit abstrakten Themen statt nur konkreten Alltagssituationen verlangt.
Wer bei null anfängt und auf das B1-Niveau zusteuert, das die Niederlassung in Deutschland, die Aufenthaltskarte in Frankreich oder das unbefristete Aufenthaltsrecht in Großbritannien freischaltet, sollte realistisch acht bis zwölf Monate konsequenten Lernens einplanen, nicht die drei Monate, die ein hoffnungsvoller Umzugsplan manchmal unterstellt. Diese Zeit von Anfang an fest in den Umzugsplan einzubauen, statt die Sprachprüfung als Formalität für später abzutun, ist die zentrale Lehre aus Geschichten wie der von Rui.
Wie ProLang bei der Vorbereitung auf Einwanderungsprüfungen hilft
Jede in diesem Leitfaden beschriebene Prüfung, Goethe und telc für Deutsch, IELTS und CELPIP für englischsprachige Länder, DELF und TCF für Französisch, DELE für Spanisch, CILS und CELI für Italienisch, hat ihr eigenes Format, ihre eigenen Bewertungslogiken und ihre eigenen typischen Fehler, an denen unvorbereitete Prüflinge scheitern.
ProLang baut Kurse gezielt um die tatsächlich verlangte Prüfung des Zielorts herum, nicht um einen allgemeinen Konversationskurs, der zufällig in der richtigen Sprache stattfindet. Das heißt konkret: Üben genau der Aufgabentypen, die jede Prüfung stellt (Formulare ausfüllen und Rollenspiele für ein Goethe-A1 oder IELTS Life Skills, strukturiertes Aufsatzschreiben für DELF B1 oder TCF, arbeits- und alltagsbezogene Gesprächsszenarien für CELPIP), zeitlich getaktete Probeprüfungen, die den realen Prüfungsbedingungen entsprechen, und Lehrkräfte, die den Unterschied zwischen gesprochener Alltagsfluenz und dem spezifischen, engeren Kompetenzbereich kennen, den zertifizierte Prüfungen tatsächlich messen.
Weil eine Visumsfrist selten praktisch zu einem festen Kursplan passt, laufen die Online-Stunden bei ProLang flexibel und richten sich nach dem tatsächlichen Zeitplan, egal ob es um einen intensiven Endspurt vor einem festgelegten Prüfungstermin geht oder um einen stetigen Achtmonatsplan hin zu einem B1- oder B2-Zertifikat für die Einbürgerung. Wer vor einem Termin zum Ehegattennachzug, einem Antrag auf Niederlassung oder einem Einbürgerungsgespräch steht und nicht sicher ist, ob das eigene Niveau tatsächlich dem entspricht, was das Zertifikat verlangt, findet in einer kostenlosen Probestunde den schnellsten Weg herauszufinden, wo er wirklich steht und wie viel Vorlaufzeit er tatsächlich braucht, bevor er einen Prüfungstermin bucht, damit aus dem eigenen Umzug keine zweite Geschichte wie die von Rui wird.